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Wir freuen uns, dass Sie unser neues Teammitglied sind oder werden möchten. Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen über das schweizerische Lohn-, Sozialversicherungs- & Bewilligungssystem sowie die Unterkunft und Verpflegung im Waldhotel National. 
Lohn und VersicherungUnsere Bruttolöhne richten sich nach dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes sowie nach Ihrer Ausbildung und Erfahrung.
Vom vereinbarten Bruttolohn werden folgende obligatorische Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht: | | AHV/IV/EO | 5.15% | Alters-, Hinterlassenen- & Invalidenversicherung - sie zahlt Renten zur Sicherung des Existenzbedarfs bei Alter, Tod oder Invalidität. | | | | | | | | | ALV | 1.10% | Arbeitslosenversicherung - sie zahlt im Falle einer Erwerbslosigkeit (nach einer bestimmten Beitragszeit). | | | | | | | | | Krankenpflegeversicherung | ab 26. Altersjahr CHF 281.20 | | bis 25. Altersjahr CHF 247.90 | | Diese Versicherung übernimmt allfällige Heilungskosten (Arzt, Spital, Reha etc.) im Krankheitsfall. Wenn Sie dafür keine eigene Versicherung abgeschlossen haben, werden Sie automatisch unserer Kollektivversicherung angeschlossen. Zu beachten: Als private Krankenkasse werden nur Schweizer Versicherer akzeptiert. | | | | | | | | | Krankengeldversicherung | 0.70% | | Diese Versicherung zahlt im Krankheitsfall ein Taggeld. | | | | | | | | | Unfallversicherung | 1.50% | | Ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden je Woche sind Sie bei uns obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Bei einem Unfall am Arbeitsplatz oder in der Freizeit übernimmt die Unfallversicherung die Heilungskosten sowie ein allfälliges Taggeld. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung wird von uns übernommen. Der Abzug von 1.50 % ist für die Nichtberufsunfallversicherung. | | | | | | | | | Berufliche Vorsorge | ab 25. Altersjahr 7.00% | | 18 - 24 Jahre 0.50% | | Pensionskasse als 2. Säule zur Alters-, Hinterlassenen- & Invalidenversicherung. Im Unterschied zur AHV, die solidarisch organisiert ist, sind die Pensionskassen-Beiträge zur persönlichen Vorsorge. | | | | | | | | | Quellensteuer | variabel | | Diese Einkommens- und Kirchensteuer richtet sich nach der Höhe des Bruttolohnes. | |
Unterkunft und VerpflegungVerpflegung
Die Abzüge für Verpflegung richten sich nach den Ansätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Stand 01.01.07): | | Frühstück | CHF 3.50 | | Mittagessen | CHF 10.- | | Abendessen | CHF 8.- | |
Wir berechnen eine Pauschale aufgrund der eingenommenen Mahlzeiten (richtet sich nach der Arbeitszeit in der jeweiligen Abteilung).
Unterkunft
Mitarbeiterzimmer im Hotel (für Lernende & Hilfskräfte) | Zimmer mit Etagendusche/WC | | Einzelzimmer | CHF 380.- | | Grandlitzimmer | CHF 410.- | | Doppelzimmer zur Alleinbenutzung | CHF 440.- | | Doppelzimmer (2 Personen) | CHF 560.- | | | Diese Zimmer haben ein Lavabo, 1-2 einzelne Betten, 1 Schrank pro Bett, kleiner Tisch und 1-2 Stühle. | |
Studio im Dorf | Studio mit Einbauküche und Dusche/WC | | Doppelstudio für 1 Person | CHF 800.- | | Doppelstudio für 2 Personen | CHF 1'000.- | | | Die Studios befinden sich 15 - 25 Gehminuten vom Hotel entfernt. Sie sind mit jeweils zwei einzelnen Betten oder Grandlit, Tisch & Stühle, Schrank, Badezimmer mit Dusche sowie einer Küche mit zwei Herdplatten & Kühlschrank eingerichtet. Duvet, Kissen sowie Geschirr, Besteck und Pfannen sind vorhanden (minimale Grundausstattung). Bett- & Frottéewäsche, TV, Mikrowelle und sonstige Elektrogeräte müssen mitgebracht werden. | |
Folgende Geräte können im Hotel gemietet werden (solange Vorrat)
| | TV | CHF 50.- pro Saison | | Minibar | CHF 50.- pro Saison | |
Wünsche betreffend der Unterkunft nehmen wir gerne entgegen und versuchen diese nach Möglichkeit zu berücksichtigen (Verfügbarkeit vorbehalten).
ArbeitsbewilligungNeben Schweizern können auch Ausländer mit einer gültigen Niederlassungsbewilligung (C), Jahresaufenthaltsbewilligung (B) oder Kurzaufenthaltsbewilligung (L) jederzeit eingestellt werden, sofern die entsprechende Aufenthaltsbewilligung eine Erwerbstätigkeit vorsieht.
Alle anderen Bewerber beachten bitte nachfolgende Hinweise zum betreffenden Land. Sie geben Auskunft darüber, ob eine Bewerbung aufgrund der Arbeitsbewilligung berücksichtigt werden kann oder nicht.
EU/EFTA-Länder, mit Ausnahmen von Rumänien & Bulgarien Die Aufenthalts- & Arbeitsbewilligung kann jederzeit erteilt werden und wird beim Arbeitsantritt durch uns beantragt. Sie benötigen dafür den Reisepass oder Personalausweis sowie ein Passfoto oder den Ausländerausweis (wenn Sie bereits in der Schweiz gearbeitet haben).
Rumänien & Bulgarien Während einer Übergangsfrist gelten gewisse Einschränkungen für Mitarbeiter, welche noch nie in der Schweiz gearbeitet haben oder nach einem Auslandsaufenthalt erneut in die Schweiz einreisen wollen. Die Zulassung ist kontingentiert und der Betrieb muss nachweisen, dass in der Schweiz kein geeigneter Bewerber für die Stelle gefunden wurde. Da wir das entsprechende Verfahren nicht jederzeit einleiten können, wird jede Bewerbung einzeln beurteilt.
Alle anderen Staaten ausserhalb der EU/EFTA Bewerber ohne gültige Aufenthaltsbewilligung können nicht zugelassen werden. Interessenten mit einer gültigen N-, F- oder S-Bewilligung wenden sich bitte an unser Teambüro. | Die Kosten für die Beschaffung der Aufenthalts- & Arbeitsbewilligung (in der Regel CHF 96.-) werden vom Lohn abgezogen.
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